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Weil diese beiden Bewegungen die Besonderheit besitzen, vom belgischen Staat sowohl als bewaffnete Widerstandsbewegung als auch als Interventions- und Geheimdienstnetzwerk anerkannt zu sein. Folglich kann es über ihre Mitglieder vier verschiedene Arten von Akten geben: eine Vorbereitungsakte und eine Akte des Office de la Résistance im Rahmen der Anerkennung des Status als bewaffneter Widerstandskämpfer; und eine Akte der Staatssicherheit und eine Akte der Landesverteidigung im Rahmen der Anerkennung des Status als Interventions- und Geheimdienstagent (zur Erinnerung: diese letzten Akten sind noch nicht zugänglich).